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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Oktober 2026

30. Oktober 2026

Externe Kommunikation

EZB-Präsidentin Lagarde tritt zum 7. Februar 2027 zurück

Am 29. Oktober 2026 informierte EZB-Präsidentin Christine Lagarde den EZB-Rat und den Präsidenten des Europäischen Rates, António Costa, dass sie ihr Amt am 7. Februar 2027 niederlegen wird. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde am selben Tag auf der Website der EZB veröffentlicht.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

T2-Währungsteilnahmevereinbarungen mit der Sveriges riksbank und der Danmarks Nationalbank

Am 21. Oktober 2026 genehmigte der EZB-Rat die T2-Währungsteilnahmevereinbarung (T2 Currency Participation Agreement – CPA) über die Nutzung von T2-Diensten durch die Sveriges riksbank, nachdem der Marktinfrastrukturrat deren Beitritt zu T2 positiv bewertet hatte. Zudem genehmigte der EZB-Rat eine aktualisierte T2-CPA über die Nutzung von T2-Diensten durch die Danmarks Nationalbank. Damit sollen Änderungen umgesetzt werden, die während des Beitritts der Sveriges riksbank eingeführt wurden und für alle CPA gelten. Beide Vereinbarungen wurden anschließend von den jeweiligen Parteien unterzeichnet.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zur Übertragung der Befugnis auf die zuständige Behörde gemäß der Marktmissbrauchsverordnung, ein Verbot zur Wahrnehmung von Führungsaufgaben in Kreditinstituten zu verhängen.

Am 1. Oktober 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/30 auf Ersuchen des belgischen Ministers für Finanzen und Pensionen, zuständig für die Nationale Lotterie und die föderalen Kultureinrichtungen.

Stellungnahme der EZB zur Leitungsstruktur und zu den Regeln für den Umgang mit Interessenkonflikten der Central Bank of Cyprus

Am 8. Oktober 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/31 auf Ersuchen der Central Bank of Cyprus, in Abstimmung mit dem zyprischen Finanzministerium.

Stellungnahme der EZB zum Recht auf Bargeldverwendung, zum Zugang zu Bargeld, zu elektronischen Zahlungsmitteln und zu gebührenfreien Zahlungsdiensten

Am 8. Oktober 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2026/32 auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums.

Corporate Governance

Änderung von Rechtsinstrumenten im Zusammenhang mit dem Rechnungslegungs- und Berichtsrahmen des Eurosystems

Am 22. Oktober 2026 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2026/28 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2024/2941 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (EZB/2024/31). Die Änderungsleitlinie, die zu gegebener Zeit auf EUR-Lex veröffentlicht wird, erhöht die Transparenz hinsichtlich der finanziellen Ertragslage des Eurosystems durch ein neues Berichtsformat für die konsolidierte Jahresbilanz des Eurosystems, das Änderungen an der inhaltlichen Kategorisierung unter den Positionen „Sonstiges“, „Rücklagen“, „Kumulierte Verlustvorträge“ und „Jahresüberschuss/(-fehlbetrag)“ erfordert.

Ernennung der Vorsitzenden des Rechtsausschusses

Am 29. Oktober 2026 ernannte der EZB-Rat Petra Senkovic, Leiterin der Generaldirektion Rechtsdienste der EZB, mit Wirkung zum 1. November 2026 zur Vorsitzenden des Rechtsausschusses (Legal Committee – LEGCO). Frau Senkovic tritt die Nachfolge von Chiara Zilioli an, die sich von der EZB in den Ruhestand verabschiedet. Die Ernennung gilt bis zum 31. Dezember 2028. Damit endet ihre Amtszeit gleichzeitig mit der Amtszeit der Vorsitzenden der anderen Ausschüsse des Eurosystems/ESZB, die im November 2025 für den Dreijahreszeitraum von Januar 2026 bis Dezember 2028 wiederernannt wurden.

Internationale und europäische Zusammenarbeit

Ausweitung des Kooperationsprogramms des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) zur Stärkung der Fähigkeiten der Zentralbanken in den westlichen Balkanstaaten auf die Zentralbanken der Republik Moldau und der Ukraine

Am 8. Oktober 2026 unterstützte der EZB-Rat die Ausweitung der laufenden dritten Phase des Kooperationsprogramms zwischen dem ESZB und den westlichen Balkanstaaten auf die Zentralbanken der Republik Moldau und der Ukraine und billigte die entsprechenden Rechts- und Vertragsdokumente. An diesem Kooperationsprogramm sind 21 nationale Zentralbanken des ESZB beteiligt. Koordiniert wird es von der Deutschen Bundesbank, und die Finanzierung für den Zeitraum 2021-2027 stellt die Europäische Kommission im Rahmen ihres Programmplanungsrahmens für das Instrument für Heranführungshilfe III (Instrument for Pre-Accession Assistance – IPA III). Die dritte Phase begann 2026 und läuft über drei Jahre. Das Programm für Phase III für die westlichen Balkanstaaten wird somit zwei regionale Komponenten umfassen: die „Regionalkomponente Republik Moldau und Ukraine“ und die „Regionalkomponente WB6“ für das laufende Programm für die westlichen Balkanstaaten.

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Europäische Zentralbank

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