Häufig gestellte Fragen zum digitalen Euro (D€)
Stand: 16. Juli 2025
Zweck und Vorteile des digitalen Euro
- Warum braucht Europa den digitalen Euro?
- Wie könnte der digitale Euro zur strategischen Autonomie Europas beitragen?
- Was hätte die Bevölkerung vom digitalen Euro?
- Würde der digitale Euro das Bargeld ersetzen?
- Welche Vorteile hätte der digitale Euro für den Handel?
- Welche Vorteile hätte der digitale Euro für Intermediäre?
Einführung und Funktionalität
- Wie würde der digitale Euro funktionieren?
- Wer könnte den digitalen Euro verwenden?
- Wie gut wäre die Privatsphäre beim digitalen Euro geschützt?
- Wie würde die EZB sicherstellen, dass der digitale Euro inklusiv ist?
- Wie würde die EZB sicherstellen, dass Zahlungen in digitalen Euro überall im Euroraum gleich funktionieren?
- Wäre der digitale Euro eine alternative Währung innerhalb des Eurosystems?
- Wie würden Echtzeitzahlungen und der digitale Euro zusammenhängen?
- Würde der digitale Euro auf einer Distributed-Ledger-Technologie (z. B. Blockchain) basieren?
Fortschritte und Interessenträger
- Wie ist der aktuelle Stand des Projekts zum digitalen Euro?
- Wer ist am Projekt zum digitalen Euro beteiligt?
- Wie sind die europäischen Gesetzgeber in den Prozess eingebunden?
- Wie wird das Regelwerk für den digitalen Euro ausgearbeitet?
Auswirkungen und Überlegungen
- Wäre der digitale Euro programmierbares Geld?
- Müsste man für die Nutzung des digitalen Euro bezahlen?
- Würden Intermediäre einen Ausgleich für die Bereitstellung des digitalen Euro bekommen?
- Würde der digitale Euro die Finanzstabilität gefährden, da Banken ihre Mittlerrolle verlieren?
- Wären Zahlungen in Europa nach der Einführung des digitalen Euro anfälliger für Cyberangriffe?
- Was unterscheidet den digitalen Euro von Stablecoins und Krypto-Assets?
- Wie viel würde das Projekt zum digitalen Euro das Eurosystem kosten?
Frage 1: Warum braucht Europa den digitalen Euro?
Die Digitalisierung verändert unser Zahlungsverhalten. Der Anteil der Barzahlungen geht zurück. Der Trend in Richtung Onlineshopping und digitale Zahlungen beschleunigt sich weiter. Der digitale Euro (D€) wäre eine elektronische Form von Bargeld für die digitalisierte Welt. Mit ihm könnte man neben Banknoten und Münzen auch eine digitale Form von Zentralbankgeld nutzen.
Der digitale Euro wäre eine Neuerung, die uns den Alltag erleichtert. Er würde überall im gesamten Euroraum als digitales Zahlungsmittel akzeptiert, und man könnte ihn in Geschäften, online oder für Zahlungen an andere Privatpersonen verwenden. Genau wie Bargeld wäre er risikofrei, weithin verfügbar und nutzerfreundlich. Seine grundlegenden Funktionen könnte man kostenlos nutzen.
Außerdem würde der digitale Euro die strategische Autonomie und die Währungshoheit des Euroraums stärken: Er würde das europäische Zahlungsverkehrssystem insgesamt effizienter machen, Innovationen fördern und das System widerstandsfähiger gegenüber potenziellen Cyberangriffen oder technischen Störungen wie Stromausfällen machen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Warum brauchen wir einen digitalen Euro?
Frage 2: Wie könnte der digitale Euro zur strategischen Autonomie Europas beitragen?
Der digitale Euro wäre eine gesamteuropäische Zahlungslösung für den gesamten Euroraum unter europäischer Führung.
Aktuell sind digitale Zahlungen im Euroraum immer noch fragmentiert. Sie sind je nach Land und Anwendungsfall unterschiedlich. Die derzeit in Europa verfügbaren digitalen Zahlungslösungen sind vor allem auf nationale Märkte und spezifische Einsatzmöglichkeiten ausgerichtet. Um in allen Ländern Europas bezahlen zu können, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Dienste einer Handvoll nichteuropäischer Anbieter zurückgreifen. Diese Anbieter sind gegenwärtig bei den meisten dieser Transaktionen marktbeherrschend.
Der digitale Euro könnte also dazu beitragen, die Abhängigkeit Europas von nichteuropäischen privaten Zahlungsdienstleistern zu verringern und würde deren marktbeherrschender Stellung entgegenwirken.
Mit dem digitalen Euro würde die europäische Zahlungsverkehrslandschaft also wettbewerbsfähiger und innovativer werden. Er würde eine Plattform bieten, über die Zahlungsdienstleister ihre eigenen europaweiten Lösungen leichter anbieten könnten.
Ferner könnte Europa mit einem erfolgreichen digitalen Euro auf internationaler Ebene eine Vorreiterrolle im digitalen Finanzwesen und bei digitalen Zentralbankwährungen übernehmen.
Frage 3: Was hätte die Bevölkerung vom digitalen Euro?
Der digitale Euro wäre eine Zahlungslösung für jede Gelegenheit. Er könnte jederzeit und überall im Euroraum verwendet werden. Mit ihm hätten wir ein allgemein akzeptiertes digitales Zahlungsmittel, das in Geschäften, online oder zwischen Privatpersonen kostenlos verwendet werden könnte. Die Menschen hätten so die Möglichkeit, mit öffentlichem Geld digital zu bezahlen – online wie offline.
Der digitale Euro wäre so konzipiert, dass er ein Höchstmaß an Sicherheit und Schutz der Privatsphäre bietet. Er stünde im Einklang mit den strikten Standards der EU-Vorschriften, den strengsten Sicherheits- und Datenschutzgesetzen der Welt.
Das Eurosystem würde Menschen nicht anhand ihrer Zahlungen identifizieren. Außerdem wären persönliche Transaktionsdetails von Offline-Zahlungen in digitalen Euro nur den Personen bekannt, die an der jeweiligen Transaktion beteiligt sind.
Der digitale Euro wäre sicher und einfach in der Handhabung. Er würde die finanzielle Inklusion im digitalen Bereich fördern, da niemand von seiner Nutzung ausgeschlossen wäre. Er würde den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen ebenso gerecht werden wie den Bedürfnissen derjenigen, die kein Bankkonto haben oder sich nicht so gut mit der digitalen Welt oder finanziellen Themen auskennen.
Um sicherzustellen, dass der digitale Euro überall im Euroraum nutzbar und zugänglich ist, sieht der Entwurf für einen Legislativvorschlag der Europäischen Kommission vor, dass der Handel zur Annahme von digitalen Euro verpflichtet wäre, und die beaufsichtigten Intermediäre müssten ihn ihren Kundinnen und Kunden bereitstellen.
Frage 4: Würde der digitale Euro das Bargeld ersetzen?
Nein. Er würde das Bargeld ergänzen, aber nicht ersetzen. Wenn es neben dem Bargeld einen digitalen Euro geben würde, könnte die steigende Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher nach schnellen und sicheren elektronischen Zahlungsmitteln erfüllt werden. Bargeld würde im Euroraum weiterhin zur Verfügung stehen, ebenso wie die anderen privaten elektronischen Zahlungsmittel, die derzeit verwendet werden.
Frage 5: Welche Vorteile hätte der digitale Euro für den Handel?
Der digitale Euro wäre eine wahrhaft gesamteuropäische Zahlungslösung, die überall im Euroraum akzeptiert werden würde. Für den Handel wäre er eine einfachere und kostengünstigere Alternative zur derzeitigen fragmentierten Zahlungslandschaft. Er würde die Verhandlungsposition des Handels gegenüber den Anbietern von Zahlungslösungen stärken und ihn dadurch finanziell entlasten.
Der digitale Euro könnte zu einem höheren Umsatz für den Handel beitragen. Dies gilt insbesondere für den Onlinehandel, denn Kundinnen und Kunden entscheiden sich wahrscheinlich häufiger für einen Kauf, wenn sie mit dem Zahlungsinstrument vertraut sind. Darüber hinaus würde der digitale Euro dem Handel Zahlungseingänge in Echtzeit und ohne zusätzliche Kosten ermöglichen.
Frage 6: Welche Vorteile hätte der digitale Euro für Intermediäre?
Beaufsichtigte Intermediäre, z. B. Banken, würden bei der Bereitstellung des digitalen Euro eine zentrale Funktion wahrnehmen. Bei Themen rund um den digitalen Euro wären sie die wichtigste Anlaufstelle für Privatpersonen, den Handel und Unternehmen und würden sämtliche Endnutzerdienstleistungen erbringen.
Außerdem könnte der digitale Euro Intermediären zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten eröffnen.
Mit dem digitalen Euro könnte der Aktionsradius der Intermediäre auf den ganzen Euroraum ausgeweitet werden. Die meisten privaten Innovationen sind hingegen auf bestimmte inländische Märkte ausgerichtet. Für Intermediäre könnte der digitale Euro daher als Plattform dienen, um ihren Kundenstamm zu erweitern und im Rahmen ihres Angebots Mehrwertdienste zu entwickeln (z. B. bedingte Zahlungen oder Treueprogramme). Dies würde Innovationen und den Wettbewerb an den digitalen Zahlungsmärkten im gesamten Euroraum fördern.
Darüber hinaus bietet der digitale Euro Intermediären mit den Ausgleichszahlungen, die derzeit im Entwurf für einen Legislativvorschlag der Europäischen Kommission vorgesehen sind, ähnliche wirtschaftliche Anreize wie andere digitale Zahlungsmittel.
Frage 7: Wie würde der digitale Euro funktionieren?
Mit dem digitalen Euro könnten sichere Echtzeitzahlungen getätigt werden – im Geschäft, online oder zwischen Privatpersonen. Dabei wäre es egal, in welchem Land des Euroraums sich die Beteiligten befinden oder bei welchem Zahlungsdienstleister sie ihr Konto haben. Die EZB prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten der praktischen Umsetzung.
Als Erstes müsste bei einer Bank oder einer Poststelle eine Wallet eingerichtet werden, also eine elektronische Geldbörse für D€.
Anschließend kann die Wallet über ein verknüpftes Referenzkonto oder durch Einzahlung von Bargeld aufgefüllt werden. Danach kann mit den digitalen Euro in der Wallet bezahlt werden.
Geldeingänge in digitalen Euro können bis zu einer bestimmten Obergrenze in der Wallet gehalten oder auf ein Bankkonto eingezahlt werden. Dies könnte wahlweise manuell oder automatisch erfolgen.
Zahlungen in digitalen Euro wären immer sicher und würden sofort durchgeführt werden – im Geschäft, online und zwischen Privatpersonen.
Der digitale Euro würde sowohl Online- als auch Offline-Funktionen bieten. Man könnte ihn also auch dann nutzen, wenn die Internetverbindung schlecht ist oder überhaupt nicht funktioniert. Persönliche Transaktionsdetails von Offline-Zahlungen in digitalen Euro wären zudem nur den Personen bekannt, die an der jeweiligen Transaktion beteiligt sind. Diese Informationen wären also in etwa so gut geschützt wie beim Bargeld.
Weitere Informationen finden Sie hier: Wie würde ein digitaler Euro funktionieren?
Frage 8: Wer könnte den digitalen Euro verwenden?
Dem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zufolge würde der digitale Euro Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Stellen zur Verfügung stehen, die vorübergehend oder dauerhaft in einem Mitgliedstaat des Euroraums ansässig bzw. niedergelassen sind.
Auch Personen, die sich privat oder beruflich im Euroraum aufhalten oder früher einmal in einem Land des Euroraums gewohnt haben bzw. dort niedergelassen waren, könnten Zugang zum digitalen Euro erhalten.
Der Zugang könnte auch für außerhalb des Euroraums ansässige oder niedergelassene Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Stellen möglich sein. Voraussetzung hierfür wäre, dass sie ein D€-Konto bei einem Zahlungsdienstleister eröffnen, der in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder einem Drittland niedergelassen bzw. tätig ist, und dass die EU und die Drittländer zuvor entsprechende Verträge abgeschlossen und/oder die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken der nicht dem Euroraum angehörenden Mitgliedstaaten und der Drittländer zuvor entsprechende Vereinbarungen getroffen haben.
Frage 9: Wie gut wäre die Privatsphäre beim digitalen Euro geschützt?
Der Schutz der Privatsphäre ist eines der wichtigsten Gestaltungsmerkmale des digitalen Euro.
Auch Offline-Zahlungen wären beim digitalen Euro möglich. Die Privatsphäre wäre dabei ähnlich gut geschützt wie beim Bargeld, sowohl bei Überweisungen an andere Personen als auch beim Bezahlen in Geschäften. Bei Offline-Zahlungen wären die persönlichen Transaktionsdaten nur zwei Personen bekannt: Der Person, die bezahlt, und der, die das Geld erhält.
Auch bei Online-Zahlungen in digitalen Euro wäre die Privatsphäre geschützt, da das Eurosystem, das den digitalen Euro und die für ihn nötige Zahlungsinfrastruktur bereitstellt, von den Zahlungsvorgängen nicht direkt auf einzelne Personen schließen könnte.
Wir würden auch dafür sorgen, dass unsere Dienstleister hohe Standards einhalten. Für den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz würden wir dieselben Vorschriften durchsetzen, die auch für das Eurosystem gelten. Die Dienstleister müssten zudem unsere strengen IT- und Cybersicherheitsvorschriften einhalten.
Für den digitalen Euro würden EU-Verordnungen gelten. Diese zielen darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen Privatsphäre und Sicherheit herzustellen. Dieser Ansatz bietet einen starken Schutz vor illegalen Aktivitäten. Gleichzeitig wahrt er die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer.
Weitere Informationen zum Thema digitaler Euro und Datenschutz.
Frage 10: Wie würde die EZB sicherstellen, dass der digitale Euro inklusiv ist?
Der digitale Euro wäre ein öffentliches Gut, wie heute unsere Banknoten und Münzen – bloß eben in digitaler Form.
Die grundlegenden Funktionen des digitalen Euro könnten alle kostenlos nutzen, über eine mobile App oder eine physische Karte. Bei eingeschränkter Internetverbindung würde der digitale Euro auch offline funktionieren.
Der Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission sieht vor, dass Kreditinstitute, die den digitalen Euro bereitstellen, verpflichtet sind, ihren Kundinnen und Kunden auf Wunsch grundlegende D€-Zahlungsdienste kostenlos anzubieten.
Um sicherzustellen, dass alle gut mit dem digitalen Euro zurechtkommen – auch Menschen mit Behinderungen, funktionalen Einschränkungen oder begrenzten digitalen Kenntnissen und ältere Menschen –, werden in jedem Land des Euroraums öffentliche Stellen wie Postämter als Anlaufstelle benannt. Diese Einrichtungen würden Menschen, die in Finanzangelegenheiten von digitaler Ausgrenzung bedroht sind, kostenlose Unterstützung und einen kostenlosen Zugang zu D€-Dienstleistungen bieten. Beispielsweise direkte Unterstützung an Ort und Stelle, gezielte Hilfe bei der Eröffnung eines Kontos für digitale Euro und der Nutzung aller damit verbundenen grundlegenden Zahlungsdienste. Auch Menschen ohne Bankkonto hätten kostenlosen Zugang zu den grundlegenden D€-Zahlungsdiensten.
Besonderes Augenmerk wird überdies auf die Einbeziehung schutzbedürftiger Gruppen gelegt werden. Hierzu zählen Personen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende oder Personen, die internationalen Schutz genießen.
Der digitale Euro würde so gestaltet werden, dass den Bedürfnissen aller Rechnung getragen und niemand von seiner Nutzung ausgeschlossen wird.
Frage 11: Wie würde die EZB sicherstellen, dass Zahlungen in digitalen Euro überall im Euroraum gleich funktionieren?
Für die Bereitstellung des digitalen Euro wären beaufsichtigte Intermediäre (wie Banken im Euroraum) zuständig. Um sicherzustellen, dass das System für den digitalen Euro überall im Euroraum einheitlich umgesetzt wird, arbeitet das Eurosystem derzeit ein Regelwerk für den digitalen Euro aus. Letzteres besteht aus einheitlichen Regeln, Standards und Verfahren für die Standardisierung von D€-Zahlungen und gewährleistet somit eine europaweite Reichweite.
Frage 12: Wäre der digitale Euro eine alternative Währung innerhalb des Eurosystems?
Nein. Der digitale Euro wäre eine weitere Möglichkeit, in Europa mit dem Euro, unserer gemeinsamen Währung, zu bezahlen. Er könnte 1:1 in Banknoten umgetauscht werden. Der digitale Euro wäre die Antwort auf die zunehmende Präferenz der Menschen und Unternehmen für digitale Zahlungsmittel.
Frage 13: Wie würden Echtzeitzahlungen und der digitale Euro zusammenhängen?
Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher heute in Geschäften bargeldlos bezahlen, erhalten die Händler ihr Geld nicht sofort. Mit dem digitalen Euro würde sich das ändern, denn alle D€-Zahlungen wären Echtzeitzahlungen.
Wenn die für den digitalen Euro erarbeiteten einheitlichen Regeln, Standards und Verfahren gebilligt und eingeführt sind, könnten Lösungen für Sofortzahlungen weiterentwickelt werden. Diese könnten in allen Euro-Ländern genutzt werden. Dann wären wir weniger abhängig von nichteuropäischen privaten Unternehmen, die derzeit den Zahlungsverkehr dominieren.
Frage 14: Würde der digitale Euro auf einer Distributed-Ledger-Technologie (z. B. Blockchain) basieren?
Bei der Entwicklung des digitalen Euro testet das Eurosystem verschiedene – zentralisierte und dezentralisierte – Technologien, darunter auch die Distributed-Ledger-Technologie. Eine Entscheidung dazu ist aber noch nicht gefallen.
Frage 15: Wie ist der aktuelle Stand des Projekts zum digitalen Euro?
Nach einer zweijährigen Untersuchungsphase beschloss der EZB-Rat, zur Vorbereitungsphase überzugehen. Diese begann am 1. November 2023.
In der Vorbereitungsphase wird der digitale Euro im Einklang mit den in der Untersuchungsphase festgelegten Gestaltungsmerkmalen und technischen Anforderungen weiterentwickelt und getestet.
Hierfür führt das Eurosystem umfassende Analysen, Untersuchungen, Tests und Befragungen der Beteiligten durch, um sicherzustellen, dass der digitale Euro höchste Standards in puncto Qualität, Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit erfüllt.
Die zweijährige Vorbereitungsphase läuft noch bis Ende 2025. Dann wird der EZB-Rat entscheiden, ob die nächste Vorbereitungsphase eingeleitet wird. Wenn ja, wird deren Umfang und Dauer festgelegt.
Der EZB-Rat wird erst über die Ausgabe eines digitalen Euro entscheiden, wenn die einschlägigen Rechtsakte angenommen worden sind.
Frage 16: Wer ist am Projekt zum digitalen Euro beteiligt?
Das Eurosystem – also die EZB und die nationalen Zentralbanken des Euroraums – müssen dafür sorgen, dass der digitale Euro den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer gerecht wird. Aus diesem Grund tauscht sich das Eurosystem regelmäßig mit verschiedenen Gruppen aus, die den digitalen Euro nutzen würden. Dazu zählen politische Entscheidungsträger, Gesetzgeber, Marktakteure, zivilgesellschaftliche Organisationen und die Bevölkerung.
Dieser Austausch findet in unterschiedlichen Gremien statt. Eines davon ist das Euro Retail Payments Board, ein von der EZB geleitetes Forum, in dem wichtige Akteure des Zahlungsmarkts vertreten sind. Ein anderes ist die Rulebook Development Group. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Zentralbanken des Eurosystems und der europäischen Märkte für den Massenzahlungsverkehr zusammen (siehe Frage 18).
Die EZB steht zudem im regelmäßigen Austausch mit
- privaten Unternehmen, die ihr auf Basis ihrer Markt- und Fachkenntnisse Feedback zu den technischen Aspekten des digitalen Euro geben;
- europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft, deren Meinungen sie im Rahmen von Seminaren einholt, um einen offenen Dialog zu fördern;
- potenziellen Endnutzern, deren Bedürfnisse und Präferenzen sie mittels Umfragen, Interviews und Fokusgruppen in Erfahrung bringt.
Die EZB nimmt regelmäßig an den Sitzungen der Euro-Gruppe teil, also den Treffen der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder des Euroraums. Zudem informiert sie das Europäische Parlament regelmäßig über den aktuellen Stand des Projekts zum digitalen Euro.
In der Vergangenheit wurde Feedback auch im Rahmen der Market Advisory Group eingeholt. In dieser äußerten sich Fachleute während der Untersuchungsphase beratend zur Gestaltung und Bereitstellung des digitalen Euro.
Weitere Informationen zur Projektsteuerung und Einbindung von Interessengruppen.
Frage 17: Wie sind die europäischen Gesetzgeber in den Prozess eingebunden?
Am 28. Juni 2023 hat die Europäische Kommission einen Entwurf für einen Legislativvorschlag zur potenziellen Einführung eines digitalen Euro vorgelegt. Mit dem Rechtsakt soll sichergestellt werden, dass Privatpersonen und Unternehmen durch einen etwaigen künftigen digitalen Euro eine zusätzliche Möglichkeit hätten, überall im Euroraum digital zu bezahlen: mit einer allgemein akzeptierten, kostengünstigen, sicheren und resilienten Form von Zentralbankgeld.
Die beiden Prozesse – Gesetzgebung und Gestaltung eines digitalen Euro – laufen parallel ab. So könnte das Eurosystem sofort mit der Ausgabe des digitalen Euro beginnen, wenn der gesetzliche Rahmen steht.
Während des Rechtsetzungsverfahrens leistet die EZB bei Bedarf Unterstützung und berät in technischen Fragen. Ergibt sich aus den Gesetzgebungsberatungen Änderungsbedarf, so wird das Eurosystem dies bei der Gestaltung des digitalen Euro berücksichtigen.
Der EZB-Rat wird erst nach dem Erlass des Rechtsakts über die Ausgabe eines digitalen Euro entscheiden.
Frage 18: Wie wird das Regelwerk für den digitalen Euro ausgearbeitet?
Das Eurosystem hat die Rulebook Development Group eingerichtet, die das Regelwerk für den digitalen Euro (Digital Euro Rulebook) ausarbeiten soll. In das Regelwerk wird der Input diverser Interessengruppen einfließen.
Diese Gruppe besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Zentralbanken des Eurosystems und der europäischen Märkte für den Massenzahlungsverkehr (darunter Verbraucher, Einzelhändler und Verbände von Intermediären). Arbeitsgrundlage sind die Gestaltungsoptionen für den digitalen Euro, die der EZB-Rat bereits genehmigt hat.
Innerhalb der „Rulebook Development Group“ wurden spezielle Workstreams eingerichtet. Diese arbeiten an Teilen des Regelwerks, die besonderes Fachwissen erfordern.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website zum Regelwerk für den digitalen Euro.
Frage 19: Wäre der digitale Euro programmierbares Geld?
Der digitale Euro wäre unter keinen Umständen programmierbares Geld.
Programmierbares Geld ist eine digitale Form von Geld, das für einen im Voraus festgelegten Zweck verwendet wird. Es funktioniert wie ein Gutschein, d. h. bei ihm ist begrenzt, wo, wann oder bei wem es verwendet werden kann.
Wie auch in dem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission für den digitalen Euro vorgesehen, wäre der digitale Euro kein programmierbares Geld. Er könnte aber für automatische Zahlungen verwendet werden, wenn die Nutzerinnen und Nutzer diese Funktion nutzen möchten. So könnten sie beispielsweise eine automatische monatliche Zahlung einrichten, um digitale Euro unmittelbar an Familienmitglieder oder Freunde zu überweisen.
Frage 20: Müsste man für die Nutzung des digitalen Euro bezahlen?
Der digitale Euro wäre ein öffentliches Gut. Daher wären seine grundlegenden Funktionen für Privatpersonen kostenlos.
Banken und Zahlungsdienstleister könnten ihren Kundinnen und Kunden zusätzliche kostenpflichtige Services in digitalen Euro anbieten. Durch diese zusätzlichen Services wäre er dann noch attraktiver, denn so könnte man etwa im Restaurant die Rechnung mit Freunden teilen oder wiederkehrende Zahlungen begleichen.
Frage 21: Würden Intermediäre einen Ausgleich für die Bereitstellung des digitalen Euro bekommen?
Vorbehaltlich der endgültigen Rechtsakte schlägt das Eurosystem ein Ausgleichsmodell vor, das faire wirtschaftliche Anreize für Zahlungsdienstleister wie Banken schaffen würde, um die operationellen Kosten der Bereitstellung des digitalen Euro zu decken.
Wie derzeit bei anderen Zahlungssystemen üblich, könnten Zahlungsdienstleister, die den digitalen Euro bereitstellen, dem Handel die damit verbundenen Dienstleistungen in Rechnung stellen. Wie von der Europäischen Kommission in ihrem Legislativvorschlag für den digitalen Euro vorgesehen, würde die Preisgestaltung durch den Handel und Zahlungsdienstleister einer Obergrenze unterliegen.
Wie bei der Herstellung und Ausgabe von Banknoten würde das Eurosystem die Kosten für die Einrichtung eines Systems und einer Infrastruktur für den digitalen Euro tragen. Darüber hinaus würde das Eurosystem die zusätzlichen Investitionskosten für Intermediäre möglichst gering halten, indem so weit wie möglich bestehende Infrastrukturen genutzt werden.
Frage 22: Würde der digitale Euro die Finanzstabilität gefährden, da Banken ihre Mittlerrolle verlieren?
Unser Finanzsystem – mit dem Bankensystem als Mittelpunkt – funktioniert gut, und das Eurosystem möchte, dass Banken auch in Zukunft eine zentrale Rolle bei der effizienten Kreditvergabe an die Realwirtschaft spielen.
Damit der digitale Euro möglichst wenige Risiken für das Finanzsystem birgt, hat die EZB die folgenden Gestaltungsaspekte beschlossen:
- Begrenzung des Betrags, den Nutzerinnen und Nutzer in ihrer D€-Wallet halten könnten. Dadurch wäre sichergestellt, dass der digitale Euro – ähnlich wie Bargeld – ein sicherer Wertspeicher ist, wodurch die Stabilität unseres Finanzsystems gewahrt wird und es selbst in Krisenzeiten nicht zu Abflüssen von Bankeinlagen kommt.
- Verknüpfung von D€-Wallet mit Bankkonto. So wäre es möglich, Zahlungen über das Haltelimit hinaus vorzunehmen und etwaige Fehlbeträge sofort zu decken, ohne die D€-Wallet gleich auffüllen zu müssen (vorausgesetzt, auf dem verknüpften Konto befindet sich genügend Geld).
Wie bei Bargeld würden auch Bestände an digitalen Euro nicht verzinst werden.
Frage 23: Wären Zahlungen in Europa nach der Einführung des digitalen Euro anfälliger für Cyberangriffe?
Wie andere digitale Infrastrukturen könnte auch der digitale Euro zum Ziel von Cyberangriffen werden. Zur Minderung dieses Risikos würden bei der Gestaltung des digitalen Euro modernste Technologien zum Einsatz kommen, um ein zukunftssicheres Umfeld zu schaffen, das solchen Angriffen standhalten kann.
Frage 24: Was unterscheidet den digitalen Euro von Stablecoins und Krypto-Assets?
Der digitale Euro wäre Zentralbankgeld. Hinter ihm würde also eine Zentralbank stehen, und er wäre so gestaltet, dass er den Bedürfnissen seiner Nutzerinnen und Nutzer gerecht wird. Daher wäre er risikofrei, zudem würden Privatsphäre und Datenschutz gewahrt. Die Aufgabe von Zentralbanken ist es, die Kaufkraft des Geldes zu erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um das klassische Bargeld oder digitales Geld handelt.
Die Stabilität und die Zuverlässigkeit von Stablecoins hängen letzten Endes von folgenden Faktoren ab: Wer sie ausgibt, wie glaubwürdig die Wahrung des Geldwerts zugesichert wird, und inwieweit diese Zusicherung durchsetzbar ist. Private Emittenten können personenbezogene Daten auch für kommerzielle Zwecke nutzen.
Bei Krypto-Assets gibt es keine Instanz, die haftbar gemacht werden kann, Ansprüche können also nicht geltend gemacht werden.
Frage 25: Wie viel würde das Projekt zum digitalen Euro das Eurosystem kosten?
Investitionen in den digitalen Euro sind von entscheidender Bedeutung, damit unsere Währung und unser Zahlungsverkehrssektor auch im digitalen Zeitalter ihren Zweck erfüllen können.
Die Kosten des digitalen Euro hängen von seiner endgültigen Gestaltung sowie von den Komponenten und damit verbundenen Diensten ab, die entwickelt werden müssten. Einige dieser Komponenten, z. B. die Zahlungsabwicklung, würden intern innerhalb des Eurosystems entwickelt werden. Für andere, wie die Offline-Service-Komponente, läuft derzeit ein Beschaffungsprozess. Ziel ist der Abschluss von Rahmenverträge mit externen Anbietern.
Das Eurosystem würde die Kosten für die Einrichtung des Systems und der Infrastruktur für den digitalen Euro tragen, so wie heute bei den Euro-Banknoten. Wie bei den Banknoten wird erwartet, dass diese Kosten durch die generierte Seigniorage[1] mehr als ausgeglichen werden. Dies würde aber letztlich davon abhängen, wie viele digitale Euro die Nutzerinnen und Nutzer tatsächlich halten. Die EZB ist entschlossen, die Kosten niedrig zu halten, indem weitestgehend bestehende Infrastrukturen genutzt werden. Der digitale Euro soll Privatpersonen und dem Handel einen Mehrwert bringen.
Der digitale Euro wäre ein öffentliches Gut. Seine grundlegenden Funktionen wären für die Verbraucherinnen und Verbraucher daher kostenlos und für den europäischen Handel mit verhältnismäßig geringen Kosten verbunden. Gebühren würde das Eurosystem für D€-Zahlungen nicht erheben.
Bei der Banknoten-Seigniorage handelt es sich um die Einkünfte der EZB aus der Ausgabe von Banknoten. Die EZB weist die Seigniorage in ihrer Bilanz aus. Sie ist die Differenz zwischen den Zinserträgen aus Wertpapieren, die im Austausch gegen ausgegebene Banknoten erworben wurden, und den Kosten für den Druck und die Verteilung der Banknoten.